Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)

Ketamin - Informationen und Strafe bei Besitz

Wirkung und Nebenwirkungen von Ketamin

Ketamin ist ursprünglich ein reines Narkosemittel, welches heutzutage noch in der Tiermedizin eingesetzt wird, jedoch kaum noch bei der Behandlung von Menschen. Der rein synthetisch hergestellte Wirkstoff kann nicht nur Schmerzen besonders effektiv lindern, sondern auch Bewusstlosigkeit hervorrufen. Essenzielle Kreislauffunktionen und die Atmung bleiben nach der Injektion von Ketamin erhalten. Mit wenigen Ausnahmen in ernsten Notfällen wird es von Ärztinnen und Ärzten bei der Narkose von Menschen aufgrund diverser Nebenwirkungen allerdings nur noch äußerst selten eingesetzt.

Wegen dieser Nebenwirkungen, allen voran aufgrund der ausgelösten Halluzinationen, ist Ketamin heutzutage auch als Partydroge – auf dem Schwarzmarkt zumeist als K, Vitamin K, Kate oder auch Special K bekannt – ebenso beliebt wie verbreitet. Beim Missbrauch von Ketamin als Rauschmittel wird es zumeist in Form von weißem Pulver geschnupft und gelangt so über die Nase in den Körper. Auf diese Weise eingenommen wirkt Ketamin rund ein bis zwei Stunden im menschlichen Kreislauf.

Bei der Einnahme von flüssigem Ketamin lässt die Wirkung allerdings bereits nach wenigen Minuten wieder nach. Auch die Einnahme in Form von Tabletten ist eher selten, da Ketamin dabei im Körper recht schnell zu Norketamin umgewandelt wird und die intendierte halluzinogene Wirkung zumeist wesentlich schwächer ausfällt.

Ketamin löst geschnupft schon bei niedrigen Dosierungen Halluzinationen aus. Wird die Dosis gesteigert, kommen neben erhöhtem Puls und Blutdruck, Übelkeit, Schwindel und allgemeiner Konfusion möglicherweise auch Auswirkungen von Dissoziation beziehungsweise Derealisation / Depersonalisation hinzu – hierbei gehen Wahrnehmung und Bezug zum Ich, dem eigenen Körper oder auch der unmittelbaren Umgebung teilweise oder vollständig verloren.

Unter anderem aus diesen Gründen kann Ketamin eine psychische Abhängigkeit auslösen. Bei längerem beziehungsweise regelmäßigem Konsum schädigt es nicht nur das zentrale Nervensystem, sondern häufig auch das Kurzzeitgedächtnis sowie das episodische Gedächtnis. Auch die Wahrnehmung und die Bewegungsfähigkeit können signifikant beeinträchtigt werden.

Gerade Ketaminkonsum über mehrere Wochen und Monate kann zudem die Funktion der Nieren sowie der Blase negativ beeinflussen. Die Folgen sind Inkontinenz und weitere Schäden des Harntrakts, etwa Schmerzen und Bluten beim Urinieren. In einigen Fällen, auch bei recht jungen Konsumenten von Ketamin, musste die Blase operativ entfernt werden.

Die Entstehungsgeschichte von Ketamin

Calvin L. Stevens, ein Chemiker an der Wayne State University in Detroit, Michigan, synthetisierte auf der Suche nach einem Pendant für das Narkosemittel Phencyclin (auch bekannt als PCP oder „Angel Dust“), im April 1962 erstmals Ketamin. Dieses hat einen ähnlichen strukturellen Aufbau wie Phencyclin, insgesamt allerdings weniger starke Nebenwirkungen.

Wegen seiner Eigenschaften erwies sich Ketamin als das mit Abstand bedeutendste Narkosemittel auf Seiten der US-Amerikaner während des Vietnamkrieges. Auch heute ist es in Ländern, welche über keine flächendeckende Versorgung von medizinischen Geräten und Medikamenten verfügen, essenziell, weswegen es von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach wie vor als unverzichtbares Medikament gelistet wird.

Als berauschende Droge wird Ketamin laut entsprechender Berichte schon seit den Siebzigern missbraucht, vor allem aufgrund der schmerzlindernden Wirkung und der zumeist verursachten Halluzinationen.

Aktuelle Studien haben jedoch auch gezeigt, dass Ketamin eine stark antidepressive Wirkung haben kann. So sind etwa in Deutschland und den USA bestimmte Nasensprays mit dem Wirkstoff Esketamin zugelassen, welche bei an Depressionen erkrankten Menschen eingesetzt werden, die sich ansonsten als therapieresistent erwiesen haben. Die exakten Wirkungsprozesse sowie Langzeitfolgen sind hier allerdings noch nicht vollkommen erforscht, weswegen diese Esketamin-Nasensprays in der Regel noch mit anderen Antidepressiva kombiniert werden.

 

Ketamin fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Entgegen anderslautenden Vermutungen unterliegt Ketamin als verschreibungspflichtiges Medikament eben nicht dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern dem Arzneimittelgesetz (AMG). Damit zählt es nicht zu den illegalen Drogen. Der Besitz zum Eigenkonsum ist demnach auch nicht strafbar.

Allerdings ist der illegale Handel mit Ketamin nach dem AMG strafbar. Ohne ein entsprechendes ärztliches Rezept kann der Handel und der „freizügige Umgang“ mit Ketamin nach §§ 95, 96 AMG mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nach vorheriger Einnahme von Ketamin ist nach § 315c oder § 316 StGB strafbar.

Mehr ausführliche Informationen zu Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)

 

Vorladung und Strafe bei Handel mit Ketamin: Schlusswort & Kontakt

Sollten Sie weitere und tiefergehende Fragen haben bezüglich des Handels mit Ketamin oder eines ähnlich gelegenen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) haben, können Sie mich per Mail an info@ra-odebralski.de, telefonisch unter (+49) 201 747 188 – 0 oder direkt über unser Kontaktformular kontaktieren.

In der kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung können Sie mir Ihr Anliegen schildern und sich zum Beispiel wegen des Handeltreibens mit Ketamin umfassend beraten lassen.

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