Vorladung wegen Drogen oder Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das BtMG?

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu erfolgreichen Mendaten im BtMG-Bereich, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

Einer unserer Mandanten war Ende 2021 eine Vorladung durch das Hauptzollamt Krefeld wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zugegangen. bei der Post war ein Päckchen abgefangen worden in welchem sich 25 g Marihuana befanden und welches an ihn adressiert war. Dass unser Mandant diese Bestellung aufgegeben hatte, ließ sich nach dem Vorbringen der Verteidigung jedoch nicht nachweisen

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In der Praxis kommt es leider manchmal vor, dass Beschuldigte andere Menschen belasten, um sich selbst einen Vorteil in ihrem Verfahren zu verschaffen. So verhielt es sich hier in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Kassel: durch intensive Befragung des „falschen 31ers“ ließen sich die Angaben widerlegen.

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Die Staatsanwaltschaft und Essen hat ein Verfahren wegen Besitz von etwa 50 g Kokain gegen unseren Mandanten auf Antrag der Verteidigung eingestellt. Das Kokain war in einer Bauchtasche gemeinsam mit einem Ausweis Dokument unseres Mandanten gefunden worden. Dass es tatsächlich unsere Mandanten gehörte, konnte indes nicht nachgewiesen werden.

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