Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Besitz von 50g Kokain: Verfahren eingestellt (Essen)

An einer Bushaltestelle im Großraum Essen war eine Bauchtasche gefunden worden, der ehrliche Finder ging mit der Bauchtasche zur Polizei in Essen - und dort staunt man nicht schlecht, als man neben Ausweisdokumenten und späteren Mandanten 50 g Kokain fand.

Entsprechend den gewöhnlichen Abläufen wurde ein Ermittlungverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln gegen unseren Mandanten eingeleitet, dieser wandte sich sodann an unsere Kanzlei - als überregional ausgerichtete Fachkanzlei für Betäubungsmitteldelikte mit Sitz in Essen war es logisch, dass wir seine Vertretung hier auch übernehmen.

Und obwohl die Beweislage eher gegen unseren Mandanten sprach ließen sich sodann im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung Zweifel dahingehend streuen, ob meine Mandanten das Ausweisdokument nicht zuvor entwendet worden war. Letztlich ließ sich dies jedenfalls nicht widerlegen, sodass das Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes der 50 g Kokain einzustellen war. Unser Mandant freut sich besonders, insbesondere steht er wegen Besitz von Betäubungsmitteln bereits unterlaufender Bewährung und im Falle einer Verurteilung hier hätte ein Widerruf der Bewährung gedroht.

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